Fördermitgliedschaft bei der IGNK bedeutet
Sie unterstützen die Gesellschaft ihre Ziele satzungsgemäß zu verfolgen. Durch eine finanzielle Zuwendung können wir unsere Geschäftsstelle sowie die Mitarbeiter, externes Fachpersonal (z. B. für EDV), Referenten und Beiträge bei anderen Gesellschaften finanzieren. Administratorischen Abläufe der Gesellschaft werden organisiert, Veranstaltungen geplant, die Mitglieder verwaltet, Kontakte zu anderen Verbänden und Organisationen gepflegt, Einfluss auf die Pharmapolitik genommen und auf die Anliegen der Teilnehmer eingegangen. Die Förderung dient der Verbreitung, dem Unterrichten und Weitertragen der Integrativen Medizin so wie der Natur- und Kulturheilkunde.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung
Grundsätzlich entscheidet jeder selbst über die Höhe seiner Spende.
Wie erhält die IGNK Ihren Förderbeitrag?
Am liebsten per Einzugsermächtigung. Es gibt viele Gründe, die für eine Einzugsermächtigung sprechen: Sie erlaubt uns durch bessere Überschaubarkeit der Einnahmen genauere Planungen. Außerdem spart die IGNK jede Menge Verwaltungskosten. Sie kann von Ihnen jederzeit mit einem kurzen Anruf fristlos widerrufen werden. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld innerhalb von sechs Wochen auf Ihr Konto zurückbuchen zu lassen, wenn Sie dies möchten.
Ihre Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Ihre finanzielle Unterstützung ist steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an. In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung.
Kündigung
Um für das kommende Jahr besser planen zu können ist in der Satzung eine Kündigungsfrist bis 01.04. zum Jahresende vorgesehen.
Datenschutz
Ihre Adressdaten verwenden wir nur für Förderer-Service und -Information. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.