Unsere Mitgliedsanträge

Im Folgenden finden Sie unsere Mitgliedsanträge für natürliche und juristische Personen. Bitte laden Sie sich den entsprechenden Antrag herunter und senden Sie ihn uns unterschrieben per E-Mail (als Scan) an info@ignk.de, per Fax an +49 30 810 541 88 oder postalisch an IGNK e.V., Hohenzollernstr. 12, 14163 Berlin. Wir freuen uns auf Sie!

Für natürliche Personen

Der Mitgliedsantrag für Ärzte,
Therapeuten, Apotheker etc.

Antrag herunterladen
Satzung & Beitragsordnung

Für juristische Personen

Der Mitgliedsantrag für Unternehmen,
institutionelle Förderer etc.

Antrag herunterladen
Satzung & Beitragsordnung

Jetzt Fördermitglied werden

Sie unterstützen die Gesellschaft dabei, ihre Ziele satzungsgemäß zu verfolgen. Durch eine finanzielle Zuwendung können wir unsere Geschäftsstelle sowie die Mitarbeiter, externes Fachpersonal (z. B. für EDV oder Kommunikation), die Dokumentation der Veranstaltungen in Bild und Ton, Referenten und Beiträge bei anderen Gesellschaften finanzieren.

Administratorische Abläufe werden organisiert, Kontakte zu anderen Verbänden und Organisationen gepflegt, Einfluss auf die Pharmapolitik genommen und auf die Anliegen der Teilnehmer eingegangen. Die Förderung dient der Verbreitung, dem Unterrichten und Weitertragen der Integrativen Medizin so wie der Natur- und Kulturheilkunde.

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Sie unterstützen die Gesellschaft dabei, ihre Ziele satzungsgemäß zu verfolgen. Durch eine finanzielle Zuwendung können wir unsere Geschäftsstelle sowie die Mitarbeiter, externes Fachpersonal (z. B. für EDV oder Kommunikation), die Dokumentation der Veranstaltungen in Bild und Ton, Referenten und Beiträge bei anderen Gesellschaften finanzieren.

Administratorische Abläufe werden organisiert, Kontakte zu anderen Verbänden und Organisationen gepflegt, Einfluss auf die Pharmapolitik genommen und auf die Anliegen der Teilnehmer eingegangen. Die Förderung dient der Verbreitung, dem Unterrichten und Weitertragen der Integrativen Medizin so wie der Natur- und Kulturheilkunde.

Häufige Fragen zur Fördermitgliedschaft

Grundsätzlich entscheidet jeder selbst über die Höhe seiner Spende!

Am liebsten per Einzugsermächtigung. Es gibt viele Gründe, die für eine Einzugsermächtigung sprechen: Sie erlaubt uns durch bessere Überschaubarkeit der Einnahmen genauere Planungen. Außerdem spart die IGNK jede Menge Verwaltungskosten. Sie kann von Ihnen jederzeit mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail fristlos widerrufen werden. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld innerhalb von sechs Wochen auf Ihr Konto zurückbuchen zu lassen, wenn Sie dies möchten.

Ihre finanzielle Unterstützung ist steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an. In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung.

Um für das kommende Jahr besser planen zu können ist in der Satzung eine Kündigungsfrist bis 01.04. zum Jahresende vorgesehen.